Als ausländische Pflegefachkraft müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um als Pflegefachfrau/Pflegefachmann in Deutschland tätig sein zu dürfen. Mit modernen Lernmethoden und einem hochqualifizierten Team bereiten wir ausländische Teilnehmende darauf in unserem Anpassungslehrgang vor.
Die Bezirksregierung Münster definiert in einem individuellen Bescheid, wie viele Stunden in welchen Fachgebieten nachgeholt werden müssen. Je nach Anzahl der Stunden sind u. U. alle drei Module zu besuchen. In den Zeiten zwischen dem theoretischen Unterricht sind die Teilnehmenden an ihrem Arbeitsplatz und sind angehalten, das Gelernte umzusetzen oder ihre praktischen Defizite gem. Bescheid nachzuholen.
Die BiG gemeinnützige GmbH ist zertifiziert als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung gem. § 84 SGB III/§§ 7, 8 AZAV (Zertifikat-Registernummer: 01 600 00205).
Die Anerkennung des Lehrgangs nach SGB III/§ 3 AZAV ist genehmigt.
Unser Ziel ist es, dass Sie erfolgreich und mit einem guten Gefühl den theoretischen Unterricht absolvieren. Mit Beenden des Lehrgangs werden Sie bestmöglich auf das Abschlussgespräch vorbereitet sein, um anschließend Ihren Anerkennungsbescheid zu erhalten. Daraufhin können Sie die Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger*in” bei dem zuständigen Gesundheitsamt beantragen.
Die theoretischen Inhalte werden in den folgen-den 3 Modulen vermittelt.
Modul 1 (M1): Grundlagen
Modul 2 (M2): Vertiefung auf Anfrage
Modul 3 (M3): Spezifizierung auf Anfrage
Jedes Modul umfasst 360 Unterrichtsstunden. Somit sind es beim Besuch von allen 3 Modulen insgesamt 1080 Unterrichtsstunden.
Weiterbildung:
Anpassungslehrgang zur Berufsanerkennung für ausländische Pflegekräfte in der Gesundheits– und Krankenpflege
Kürzel:
AL-GK
Nächster Termin:
AL-GK 11: 20.01.2025 – 18.07.2025
AL-GK 12: 11.08.2025 – 16.01.2026
Zielgruppe:
Ausländische Pflegekräfte
Teilnahmevoraussetzungen:
Sie benötigen einen Bescheid der zuständigen Behörde über die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung und der erforderlichen Anpassungsmaßnahme sowie ein Sprachniveau analog B2. Zudem bedarf es einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bzw. Anstellung im Gesundheitswesen.
Dauer:
Theorie: montags bis freitags 08:30 – 15:45 Uhr.
Je nach Anzahl der zu besuchenden Module bis zu zwölf Monate.
Kursgebühr & Förderung:
Eine Teilnahme an dem Lehrgang ist nur möglich, wenn eine volle Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit nach dem Qualifizierungschancengesetz gesichert ist und/oder durch einen anderen Kostenträger erfolgt.
Bewerbung:
Tabellarischer Lebenslauf Deutschkenntnisse entsprechend B2 Bescheid der zuständigen Behörde über die Notwendigkeit des Anpassungslehrganges Bitte schreiben Sie bei der Anmeldung unter „Bemerkungen“, für welchen Kurs Sie sich an-melden. Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch.
Ansprechpartner*innen:
Karema Köhler
Tel.: 0201 36140 – 19
E-Mail: karema.köhler@big-essen.de
Maike Wrage
Tel.: 0201 36140 – 26
E-Mail: maike.wrage@big-essen.de